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7. März 2021 bis 5. April 2021 Allgemeinverfügung zur Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots nach §30 Abs. 3 der STVO im Freistaat Bayern zur Aufrechterhaltung effzienter Lieferketten or dem Hintergrund der Verbreitung des Coronavirus
Im Amtsblatt der Europäischen Union L 60/1 vom 22. Februar 2021 hat die EU die Verordnung (EU) 2021/267 vom 16. Februar 2021 bekanntgemach.
Bescheinigungen, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 abgelaufen wären, bleiben bis zum 30. September 2021 gültig.
Ab 1. Januar 2021 müssen die Regelungen für die Vergütung entsandter Fahrer angewendet werden, wenn Unternehmen Kabotage mit Gütern, bei der das zulässige Gesamtgewicht des Motorfahrzeugs oder Lkw 3.500 kg übersteigt, Kabotage im Busverkehr oder des Straßenan-teils bei kombiniertem Transport in Dänemark durchführen.
Mit dem Inkrafttreten der nuen CoronaEinreiseV muss grundsätzlich jeder Einreisende nach Aufenthalt in einem Risikogebiet eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen und einen Nachweis mit sich führen. Mit der Einreiseverordnung führt die Bundesregierung eine bundesweite Einreisetestpflicht ein, die die Quarantäneregelungen der Länder ergänzt. Hierzu gibt es Ausnahmeregelungen für Beschäftigte im grenzüberschreitenden Personen-, Güter- und Warenverkehr.
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) unterstützt ab sofort die Anschaffung fabrikneuer Lkw der Abgasstufe Euro VI oder elektro- oder wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge, wenn gleichzeitig dafür ein alter Lkw der Abgasstufen Euro 0-V verschrottet wird. Der Austausch wird mit bis zu 15.000 Euro bezuschusst.
Die Antragsfrist beginnt am 18. Januar 2021 um 9.00 Uhr und endet am 15. März 2021. Das eService-Portal wird jedoch vorzeitig geschlossen, sobald keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen.
Nach Urteil des EuGH vom 28.10.2020 (Az. C-321/19) wurde die Lkw-Maut in Deutschland über Jahre auf falscher Grundlage berechnet. In der Maut sind Kosten für die Verkehrspolizei enthalten.
Übersicht nach Ländern zur Auswirkung der Coronavirus-Pandemie auf den Güter‐ und Personenverkehr
Die BG-Verkehr hat Empfehlungen zum Infektionsschutz für das Verkehrsgewerbe (Taxi, Bus, Güterverkehr, Kurier-, Express- und Paketdienste, Fahrschulen, Möbelspedition) zusammengestellt.
Das Mobilitätspaket soll die Regeln für den Straßengüterverkehr in der EU weiter vereinheitlichen, für faireren Wettbewerb und bessere Arbeitsbedingungen der LKW-Fahrer sorgen. Die neuen Vorschriften betreffen insbesondere die Lenk- und Ruhezeiten. Die Anpassungen in den Bereichen Marktzugang/Kabotage und Entsendung greifen erst 2022.
BAG veröffenticht Sonderberichte
Instrument zur Partnersuche in der Gütertransportbranche im IHK-Bezirk
Im Rahmen der Nachunternehmerhaftung haftet der Generalunternehmer für von seinen Nachunternehmen abzuführende Sozialversicherungsbeiträge gesamtschuldnerisch.
Das Bundesamt für Güterverkehr hat erneut die Arbeitsbedingungen sowie die Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation von Berufskraftfahrern, Lokführern und Binnenschiffern evaluiert.
Neufahrzeuge, die ab Mitte Juni 2019 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen werden, sind mit der neuesten „smarten“ Generation digitaler Fahrtenschreiber ausgestattet. Welche Neuerungen ergeben sich für die Fahrer, Unternehmen und Werkstätten?
Finanzielle Unterstützung für Lkws und Omnibusse
Rechtsänderungen veröffentlicht
Löhne steigen
BMVI gibt neues Förderprogramm bekannt
Einhaltung wird jetzt auch kontrolliert
Wichtige Änderungen für Fahrer und Fahrerinnen von Klein-Lkws, Kleintransportern und Kleinbussen