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Zum 29. Dezember 2009 ist die neue Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) in Kraft getreten. Sie ist verpflichtend für alle Unternehmen, die Maschinen bauen, umbauen, verkaufen oder kaufen. Die IHK zeigt, was jetzt getan werden muss.
Das Unfallrisiko einer Maschine soll minimiert werden. Deshalb muss jeder Maschinenbauer eine Risikobeurteilung abgeben, in der etwaige Gefahren für alle Lebenszyklen seiner Maschinen festgehalten sind. Das betrifft Montage, Normalbetrieb, Wartung, Reinigung, Instandsetzung, Transport und Demontage, aber auch die vorhersehbare Zweckentfremdung einer Maschine.
Unter einer Maschine versteht die EU die Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen mit mindestens einem beweglichen Teil. Das gilt auch für angebrachte Betätigungselemente, Steuer- oder Energiekreise. Sogar verkettete Anlagen werden als „Maschine“ bezeichnet, ebenso wie auswechselbare Ausrüstungen und Sicherheitsbauteile für Maschinen. Ersatzteile und Werkzeuge sind keine Maschinen.
Mehr Aufwand beim Anlagenbau
Fortan muss jeder, der Maschinen in andere Maschinen einbaut, eine Einbauerklärung leisten. Die gesamte Anlage muss den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen. Die Einbauerklärung entspricht der bisherigen Konformitätserklärung, enthält aber den Hinweis: „Die Inbetriebnahme ist solange untersagt, bis festgestellt wurde, dass die gesamte Maschine, in die die Komponente eingebaut werden soll, den Bestimmungen der EU-Maschinenrichtlinie entspricht.“ Ziel der EU ist es, die zusammengesetzte Anlage mit einer einzigen CE-Kennzeichnung versehen zu können.
Für Unternehmer stellen sich durch die neue Richtlinie viele Fragen. Welchen Anforderungen müssen meine Maschinen genügen? Wie hängen Risikobeurteilung, Konstruktion, technische Dokumentation und CE-Kennzeichnung zusammen? Wie soll die Konformitätsbewertung nach der neuen Maschinenrichtlinie überhaupt durchgeführt werden? Welche Normen müssen zusätzlich berücksichtigt werden? Was müssen Hersteller von Teilmaschinen beachten? Zu viele Fragen auf einmal. Deshalb veranstaltet die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim am 18. Januar eine Infoveranstaltung mit Experten zur Maschinenrichtlinie. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Unternehmer, Geschäftsführer, Entwicklungs- und Konstruktionsleiter, Sicherheitsfachkräfte, Qualitätsmanager und Projektingenieure aus dem Maschinen-, Anlagen- und Gerätebau sowie dem Maschinenhandel.
Wirtschaft konkret, Januar 2010
