Insolvenz als Chance? – Optionen für einen echten Neuanfang

01.11.2009

IHK-Info


Insolvenz: IHKs fordern bessere Bedingungen für einen Neuanfang

Die deutschen IHKs fordern in einem Thesenpapier mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei der Durchführung von Insolvenzplänen. Mit dem Insolvenzplanverfahren können laut dem Institut für Mittelstandsforschung etwa zwei Drittel der Unternehmen saniert und mehr als die Hälfte der Arbeitsplätze erhalten werden. Gleichwohl gewinnt der Insolvenzplan in der Praxis viel zu langsam an Bedeutung, obwohl er eine effektive Sanierungsmöglichkeit sein kann. Gerade in Kombination mit der Eigenverwaltung, bietet das Planverfahren Unternehmen die Möglichkeit, gut vorbereitet in ein Insolvenzverfahren einzutreten. Im Idealfall kann bei Insolvenzantragstellung bereits ein Restrukturierungskonzept für ein Insolvenzplanverfahren vorgelegt werden.

Die Ursachen für die geringe Akzeptanz des Insolvenzplanverfahrens sind nach IHK-Auffassung vielschichtig. Hauptsächlich liege es daran, dass die meisten Insolvenzen zu spät eingeleitet werden – auch weil die Insolvenz immer noch negativ belegt ist. Das geltende Insolvenzplanverfahren leide aber auch an strukturellen Mängeln. Mit zehn konkreten Vorschlägen wollen die IHKs das Insolvenzplanverfahren stärken. Einige wesentliche Hauptpunkte: Gläubiger sollen bei der Wahl des Insolvenzverwalters ein stärkeres Mitspracherecht bekommen. Die Eigenverwaltung durch die Gesellschafter und Geschäftsführer soll gestärkt werden und nur im Einzelfall ausgeschlossen sein. Dazu gehört auch, dass die Gesellschafter wesentlich stärker in das Verfahren selbst einbezogen werden sollen. Abgeschafft werden soll die Möglichkeit, dass einzelne Gläubiger gegen den Insolvenzplan opponieren und damit das gesamte Verfahren aus den Angeln heben können.

Reformieren wollen die IHKs auch die Regelungen, dass alle Masseverbindlichkeiten vor einem Ende des Insolvenzverfahrens zu begleichen sind und die so genannte Masseunzulänglichkeit automatisch einen Insolvenzplan ausschließt. Insolvenzgläubiger, die ihre Ansprüche nicht innerhalb einer bestimmten Frist anzeigen, sollen zukünftig nicht mehr berücksichtigt werden. Die Mindestbesteuerung bei Sanierungen soll abgeschafft werden. Eine weitere Kernforderung: die Einführung eines Unternehmensschutzschirms als Instrument, das einen Insolvenzplan vorbereitet und Unternehmen wie Gläubigern Rechtssicherheit bietet.

 

Eine Insolvenz als kurzes reinigendes Gewitter, nach dem anschließend für ein Unternehmen die Sonne scheint? So einfach ist es meistens nicht. Der Weg aus der Insolvenz ist für die meisten Unternehmer steinig. Wer eine Insolvenz  erfolgreich überstehen will, sollte alle Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten ins Boot zu holen, um eine neue, solide Unternehmensbasis zu finden. Wer das schafft, hat gute Chancen auf einen echten Neuanfang – eine Möglichkeit, die in Deutschland heute allerdings kaum genutzt wird.

Die Krise hinterlässt ihre Spuren: Im ersten Halbjahr 2009 ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Bayern im Vergleich zum gleichen Halbjahr 2008 um rund 20 Prozent gestiegen. Insgesamt waren nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Statistik rund 2.000 Unternehmen mit insgesamt rund 13.000 Arbeitnehmern betroffen. Das sind mehr als doppelt so viele Beschäftigte wie noch im ersten Vorjahreshalbjahr. Geradezu explodiert ist die Summe der Gläubigerforderungen: Sie verdreifachte sich auf insgesamt rund zwei Milliarden Euro beziehungsweise auf rund 976.000 Euro pro Insolvenzfall.

Viele Insolvenzen im Kfz- und Baugewerbe
Gut 21 Prozent der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren in Bayern waren dem Wirtschaftsabschnitt „Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ zuzuordnen (plus 22,8 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2008), rund 14 Prozent dem Baugewerbe (plus 12,2 Prozent), elf Prozent dem Wirtschaftssektor „Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen“ (plus 13,3 Prozent) und zehn Prozent dem Verarbeitenden Gewerbe (plus 20,3 Prozent). Rückläufig war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen allein im Wirtschaftsabschnitt „Kunst, Unterhaltung und Erholung“ (minus 7,4 Prozent).

Dabei kämpfen die Insolvenzverwalter immer noch mit einem Vorurteil: Der Begriff Insolvenz ist in der Bundesrepublik sehr negativ besetzt. Es herrscht weitgehend der Glaube, dass eine Insolvenz gleichzeitig auch immer das Ende des Unternehmens bedeutet. Das muss nicht so sein. Auch im Insolvenzverfahren gibt es Spielräume – und die Möglichkeit auf einen echten Neuanfang.

Keine Insolvenzwelle in Ostbayern
Experten erwarten, dass die Zahl der Insolvenzen in Deutschland – und damit auch im Freistaat und in Ostbayern – auch im zweiten Halbjahr 2009 hoch bleiben wird. Auf Bayerns Insolvenzverwalter, in der Regel Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Insolvenzrecht, Betriebswirte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, kommt viel Arbeit zu. Eine große Insolvenzwelle dürfte aber ausbleiben, glauben ostbayerische Experten. „Der Grund dafür ist die Stärke des hiesigen Mittelstands – die Unternehmen können meist recht schnell und flexibel auf die geänderte Situation reagieren“, sagt der erfahrene Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Professor Dr. Josef Scherer von der Kanzlei Scherer & Rieger in Straubing. Für gefährdet hält er besonders Automobilzulieferer und Transportunternehmen.

Eine ähnliche Prognose wagt der Regensburger Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Hans W. Bauer: „Ich glaube nicht, dass wir in unserer Region eine starke Insolvenzwelle zu befürchten haben.“ Er ist davon überzeugt, dass sich kleinere und mittelständische Unternehmen den Strukturen besser anpassen können. „Außerdem können die Banken vor Ort (Raiffeisenbank, Volksbank, Sparkasse), die selbst noch recht stark sind, den kleinen Unternehmen noch helfen, während sie bei der Finanzierung eines Großunternehmens wie zum Beispiel Siemens überfordert wären“, weiß Insolvenzverwalter Bauer.

Was nach dem Stellen des Insolvenzantrags passiert
Eine Insolvenz beginnt mit dem Insolvenzantrag, mit dem der Geschäftsführer beim Insolvenzgericht die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens anzeigt. Der Richter ernennt einen Gutachter, den so genannten vorläufigen Insolvenzverwalter und dieser prüft, ob ein Grund vorliegt, in das Insolvenzverfahren zu gehen und ob es sich überhaupt noch lohnt, das Verfahren zu eröffnen oder nicht.

„Beim vorläufigen Insolvenzverfahren sitzt der Unternehmer selbst noch am Ruder, darf aber ohne Rücksprache mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter nicht mehr viel entscheiden. Ist das Verfahren dann offiziell eröffnet worden, dann hat der Insolvenzverwalter das Sagen“, erklärt Professor Scherer. Bei erfahrenen Unternehmen arbeite dieser dann oft mit den ehemaligen Geschäftsführern zusammen, ist die Insolvenz aber durch Managementfehler begründet, dann werde der Unternehmer oft auch ‚kaltgestellt’. 

„Wie das Verfahren selbst abläuft, ist oft von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich“, sagt Professor Scherer. „Ist das Unternehmen zum Beispiel noch überlebensfähig und auch die Löhne für eine gewisse Zeit gesichert, dann kann die Sanierung innerhalb weniger Wochen geschehen. Es gibt aber auch Fälle, da zieht sich das Verfahren über mehrere Jahre hin.“ Kern der Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es herauszufinden, welche Teile des Unternehmens gesund und welche krank sind. „Letztlich geht es darum, die kranken Teile möglichst abzuspalten“, sagt Hans W. Bauer. Sein Erfahrungswert: In der Regel werden 40 bis 70 Prozent der Mitarbeiter übernommen.

Insolvenzverfahren als „Sanierungstool“
In Deutschland hat der Insolvenzverwalter, wie bereits eingangs erwähnt, immer noch den Ruf eines „Totengräbers“ für das Unternehmen. Zu Unrecht, wie die ostbayerischen Experten meinen. „Ein Insolvenzverfahren muss nicht immer das Aus für ein Unternehmen bedeuten, es kann auch ein sehr erfolgreiches Sanierungstool sein“, sagt Professor Scherer. Der Vorteil des Verfahrens liege darin, dass das Unternehmen geschützt ist vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und ein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht. Das vor zehn Jahren eingeführte Insolvenzplanverfahren macht einen Sanierungsplan möglich, auch wenn nicht alle Gläubiger dafür sind. „Diese Chance gibt es bei einem außergerichtlichen Verfahren nicht“, betont Professor Scherer.

Chance zum Neuanfang wird häufig nicht genutzt
„Ein Insolvenzverfahren bietet immer dann eine Chance zum Neuanfang, wenn es genügend gesunde Substanz gibt“, schreibt das Institut der deutschen Wirtschaft (idw) in Köln. „In diesem Fall können hierzulande ähnlich wie bei den amerikanischen Regelungen die Geschäfte unter Gläubigerschutz weitergeführt werden. Währenddessen bemüht sich der Insolvenzverwalter um die Sanierung der Firma oder den Verkauf von Unternehmensteilen. Bislang kommt das Insolvenzplanverfahren als Instrument der Unternehmenssanierung laut idw jedoch nicht richtig in Gang.

In den Jahren kurz nach der Einführung 1999 führte es ein Schattendasein mit maximal 130 Fällen pro Jahr. Erst seit 2004 ist ein Anstieg zu beobachten – auf inzwischen 640 Fälle im Jahr 2008. Damit wird aber nur in 2,2 Prozent aller Insolvenzfälle versucht, das Unternehmen doch zu retten. Anders gerechnet: Es gibt in Deutschland bisher nur rund ein Insolvenzplanverfahren pro Amtsgericht und Jahr.

Warum das Insolvenzplanverfahren nicht in die Puschen kommt, ist schwer zu sagen, heißt es beim idw. Vielfach mangele es offenbar an Informationen darüber, dass es überhaupt eine solche Möglichkeit zum Neuanfang gibt. Ein faktisches Nadelöhr für die häufigere Nutzung ist jedoch der Mangel an Insolvenzverwaltern mit entsprechenden Erfahrungen. Die bayerischen IHKs fordern jetzt in einem umfangreichen Thesenpapier mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei der Durchführung von Insolvenzplänen.

Experten: „Insolvenzverfahren sind notwendig“
„Insolvenzverfahren haben oft so einen bitteren Beigeschmack und jeder hat Angst vor ihnen, sie sind aber aus volkswirtschaftlicher Sicht absolut notwendig“, sagt auch Rechtsanwalt Hans W. Bauer. „Alte und uneffizient arbeitende Unternehmen müssen einfach vom Markt, da sie ansonsten die Wirtschaft blockieren. Wird ein Unternehmen gut geführt, dann passt es sich den Entwicklungen der Gegenwart und der Zukunft rechtzeitig an. Ist ein Unternehmer aber weniger weitsichtig und nur auf den kurzfristigen Gewinn fixiert, dann besteht die Gefahr, dass das Unternehmen in der Zukunft nicht mehr mithalten kann und Insolvenz anmelden muss“, erklärt er.

Beide Spezialisten betreuen derzeit ostbayerische Unternehmen auf dem Weg durch die Insolvenz: Bei Professor Scherer sind es vor allem Zulieferer im Automobilbereich und im Maschinenbau. Hans W. Bauer ist mit der Insolvenzverwaltung eines Spezialmaschinenbauers beauftragt. „Dabei handelt es sich um ein sehr symptomatisches Beispiel für die Region mit etwa 80 bis 90 Mitarbeitern“, sagt Bauer. Auch ein Handelsunternehmen mit etwa 30 Mitarbeitern gehört momentan zu Bauers Kunden. Der Grund für die Insolvenz: „Das Produktportfolio wurde nicht rechtzeitig angepasst.“

So bleiben Unternehmen flüssig
Experten wissen: Zahlen mehrere Gläubiger nicht, können Unternehmen schnell – unverschuldet – in den Strudel der Insolvenz gezogen werden. Ein gutes Forderungsmanagement gilt deshalb als wichtiges Instrument im Kampf gegen eine mögliche Zahlungsmöglichkeit. „Ein richtiges Liquiditätsmanagement ist enorm wichtig, um eine mögliche Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden“, sagt auch Tommy Nickel von der Bayerischen Inkasso Dienst AG in Coburg. Sein Unternehmen hilft vielen Betrieben in Bayern bei der Durchsetzung ihrer Forderungen.

Eine andere Möglichkeit, die Ausstände von Anfang an verhindert: Factoring, die Auslagerung von Forderungen an ein externes Unternehmen. „Der Unternehmer erhält Planungssicherheit und Zahlungseingänge innerhalb von zwei bis drei Werktagen“, sagt Birgit Schweiger von der Regensburger Geschäftsstelle der TEBA Kreditbank mit Hauptsitz in Landau an der Isar. Die TEBA Kreditbank ist heute einer der großen Anbieter in Bayern für Factoring. Dafür, dass Unternehmen das Geld aus ihren Rechnungen gleich erhalten, akzeptieren sie in der Regel eine Gebühr in Höhe von zwei bis fünf Prozent der Rechnungssumme.

Um nicht in die Unwirren der Zahlungsunfähigkeit zu kommen, empfiehlt Professor Scherer, der auch an der FH Deggendorf lehrt, ein rechtzeitiges Risikomanagement. „Ich bin der Meinung, wenn die Unternehmen verstärkt Risikomanagement betreiben würden, dann ließen sich bis 50 Prozent der Insolvenzen vermeiden“, sagt er. Wer die Krise früh erkenne, könne auch frühzeitig gegenlenken und die Schäden oft in Grenzen halten. Risikomanagement ist bei guten und größeren Unternehmen bereits Standard – allerdings auch für kleinere Firmen ratsam.

Jens Henning

Wirtschaft konkret, November 2009