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Ostbayerns Exportunternehmen protestieren gegen die Gelangensbestätigung. Mit ihr ist eine Lieferung in ein EU-Land nicht mehr ab Werkstor von der Umsatzsteuer befreit, sondern erst, wenn der Abnehmer im Ausland den Erhalt der Ware per Unterschrift bestätigt hat.
Nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums soll die Gelangensbestätigung zum 30. Juni 2012 in Kraft treten. Für ihre Mitgliedsunternehmen hofft die IHK-Organisation, diese exporthindernde Regelung noch kippen zu können.
Bisher gut funktioniert
Inga Leerkamp von der Nabu Oberflächentechnik GmbH in Stulln bei Nabburg wundert sich: „Bisher hat doch alles gut funktioniert.“ In höchstem Maße unpraktikabel sei die neue Vorschrift. „Wie soll ich meinem ausländischen Kunden denn beibringen, dass es diese Klausel bei uns gibt?“ Ausgerechnet die Exportnation Deutschland wäre das einzige EU-Land mit so einer Vorschrift.
Laut einer Umfrage des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) bei knapp 1.500 Exportunternehmen stellt die Gelangensbestätigung für die Wirtschaft einen großen Wettbewerbsnachteil im EU-Warenverkehr dar. Das gaben 84 Prozent der befragten Betriebe an. 83 Prozent der Unternehmen bezeichneten die Beibehaltung der bisherigen Regelungen als „sehr wichtig“, weitere 13 Prozent als „wichtig“.
Belastet Kundenbeziehung
„Mit dieser unpraktikablen Regelung, die in keinem anderen europäischen Land existiert, stellen wir uns im zunehmenden internationalen Wettbewerb selbst ein Bein“, kommentiert Peter Driessen, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK). „Es kann nicht sein, dass ausgerechnet die Exportnation Deutschland eine derart exporthemmende Vorschrift erlässt", so Driessen weiter. Die Exportbetriebe befürchten durch die Gelangensbestätigung höheren Personalaufwand, eine Belastung der Kundenbeziehung sowie ein höheres Geschäftsrisiko. Für 93 Prozent der Unternehmen ist es gänzlich unklar, wie sie die Unterschrift des Warenabnehmers besorgen sollen, weil eine solche Regelung in anderen Ländern nicht bekannt ist. Im schlimmsten Fall müssen Unternehmen, die keine Gelangensbestätigung erhalten, noch Jahre später Umsatzsteuer auf ins EUAusland gelieferte Waren nachentrichten.
Die bayerischen IHKs fordern, zur alten, zur Jahresmitte auslaufenden Regelung zurückzukehren, nach der etwa eine Speditionsbescheinigung als Liefernachweis ausreicht.
Julia Weigl
Wirtschaft konkret, Juni 2012