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08.02.2012
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Ein Patent- oder Markenschutz kann beim Deutschen Patent- und Markenamt in München beantragt werden. Wird ein Schutzrecht eingetragen, gilt der Schutz jedoch zunächst nur für Deutschland. Im Ausland kann die Idee beliebig kopiert werden. Für wirtschaftlich interessante Ideen ist es daher meist sinnvoll, diese auch im Ausland zu schützen.
Wichtig ist die dabei richtige Länderauswahl. Durch die Vergabe von Lizenzen können dann nicht nur neue Märkte erschlossen bzw. Marktanteile zurück gewonnen oder gehalten werden. Auch der Abschluss von strategischen Partnerschaften wird durch ausländische Schutzrechte erleichtert oder überhaupt erst möglich.
Europäische Schutzrechte machen Vieles leichter
Durch die EU-Erweiterung können mittlerweile in vielen osteuropäischen Staaten Patent- und Markenrechte auf einfache Art und Weise erlangt werden, ohne dass dafür aufwändige Verfahren vor Ort geführt werden müssen. Zu diesen Ländern zählen die für Deutschland besonders wichtigen Nachbarn Tschechische Republik, Slowakei und Polen sowie die aufstrebenden Baltenrepubliken.
Möglich wird das durch europäische Schutzrechte. So kann beispielsweise ein europäisches Patent beim Europäischen Patentamt in München eingereicht werden. Ein solches Europapatent schützt eine technische Erfindung für maximal 20 Jahre in bis zu 31 europäischen Staaten. Dabei hat es in diesen Staaten dieselbe Wirkung wie ein nationales Patent. Wird ein Patentschutz nur in sehr wenigen Ländern gewünscht, kann es jedoch kostengünstiger sein, anstelle eines europäischen Patents nationale Patentanmeldungen vorzunehmen. Mit einer internationalen Patentanmeldung kann der Patentschutz zusätzlich auch auf das nichteuropäische Ausland ausgedehnt werden.
Schutz für Produktdesign und Marken
Der Schutz eines neuen Produktdesigns ist mit Hilfe eines Geschmacksmusters möglich. Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster gilt einheitlich in allen 25 EU-Mitgliedsstaaten und wird beim Europäischen Marken- und Musteramt (HABM) in Alicante/Spanien angemeldet. Es gibt dem Inhaber für maximal 25 Jahre das Recht, Wettbewerbern die Nachahmung des Musters zu verbieten. Zusätzlich kann auch hier ein Schutz außerhalb der EU erfolgen. Aber Achtung: Ein Patent- oder Geschmacksmusterschutz ist nur möglich, wenn die Idee noch nicht öffentlich bekannt wurde. Als wichtigste Regel gilt daher: „Erst anmelden, dann veröffentlichen!“ Markennamen können hingegen auch dann noch angemeldet werden, wenn sie bereits benutzt werden.
Ein Markenschutz für die Länder der Europäischen Union wird durch die Gemeinschaftsmarke erreicht. Auch die Gemeinschaftsmarke wird beim Europäischen Marken- und Musteramt angemeldet und gilt einheitlich in allen EU-Mitgliedsstaaten. Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre und kann beliebig oft verlängert werden. Häufig ist die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke günstiger als mehrere nationale Markenanmeldungen. Mit einer internationalen Markenanmeldung lassen sich Produkt- und Firmennamen zudem auch weltweit schützen.
Bei Auslandsschutz Fristen beachten
Wichtig ist: Falls ein Schutzrecht bereits in Deutschland angemeldet wurde, kann ein Auslandsschutz bei Geschmacksmustern nur noch innerhalb von sechs Monaten und bei Patenten innerhalb von zwölf Monaten erlangt werden. Nach Ablauf dieser Fristen ist ein Schutz im Ausland ausgeschlossen. Diese Märkte stehen dann allen Wettbewerbern offen.
Schutzrechtsanmeldungen im Ausland sind oft teuer. Dies liegt vor allem an den hohen Übersetzungskosten. Eine finanzielle Förderung in Höhe von 50 Prozent ist bei Patentanmeldungen im In- und Ausland durch eine Teilnahme bei der KMU-Patentaktion möglich. Dadurch wird es für viele kleine und mittlere Unternehmen erschwinglich, exklusive Nutzungsrechte zu erlangen. Weitere Informationen dazu sind im Internet unter www.insti.de abrufbar.
Generell gilt: Die Anmeldung von Auslandsschutzrechten ist mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden, so dass oft professionelle Hilfe benötigt wird. Spezialisiert auf alle Fragen im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten sind Patentanwälte. Eine kostenlose Erstberatung bieten Patentanwälte im Rahmen der IHK-Erfindererstberatung.
Patentanwalt Andreas Schneider, Neumarkt
Wirtschaft konkret, April 2006