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Die EU-Kommission will europaweit wesentlich kompliziertere Regeln für die Bestimmung des Waren-ursprungs einführen, ein Angriff auf das Qualitätslabel „Made in Germany“. Durch die neuen Regeln befürchten die IHK und Unternehmen einen Rückgang der ostbayerischen Exporte sowie einen Wust an zusätzlicher Zollbürokratie.
Die IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim stellt jährlich 28.000 Ursprungszeugnisse für Exporte aus der Region aus. Diese Dokumente fordern zahlreiche nicht EU-Länder beim Import, sie dienen auch als Qualitätsnachweis dem Kunden gegenüber. Das Ursprungszeugnis ist ein besonders wichtiges Nachweis-Dokument für das „Made in Germany“. IHK-Außenhandelsexperte Dr. Alfred Brunnbauer hält die von der EU geplante Änderung für völlig unnötig und überzogen: „Im internationalen Handel entscheidet der Ursprung einer Ware über ihre zollrechtliche Behandlung bei der Einfuhr, die Herkunft ist sozusagen die Nationalität des gehandelten Guts.“ Bisher liege der Ursprung einer Ware per Definition indem Land, in dem die letzte wesentliche Be-oder Verarbeitung vorgenommen wurde. „Der Exporteur erklärt das bei Bedarf in einem Ursprungszeugnis. Ein weltweit anerkanntes Prinzip“, so Brunnbauer.
Die Europäische Kommission will nun ein wesentlich komplizierteres Verfahren einführen, nach dem unter anderem der Zeitpunkt des Kaufs, der Warenwert und die Fertigungsschritte jedes Bestandteils dokumentiert werden müssen. In Listen werden für jedes einzelne Produkt spezifische Kriterien vorgeschrieben, die für dessen Ursprungsbeurteilung ausschlaggebend sind. „In vielen Fällen ist der Wert der Bestandteile maßgebend. Damit werden viele Produkte nicht mehr als ,Made in Germany‘ gelten, wenn sie teure Vormaterialien oder Rohstoffe aus Drittländern enthalten“, befürchtet der IHK-Experte. Ein weiteres Problem: Bei Preisschwankungen könnte sich der Ursprung für die gleiche Ware mehrmals ändern.
Immenser Aufwand
Hauptanliegen der EU-Kommission ist es, mit der neuen Regelung mehr Rechtssicherheit für ihre Antidumping-Maßnahmen beim Import zu schaffen. Strafzölle gegen Dumping-Produkte könnten heute durch eine Ursprungsänderung umgangen werden, weil eine „wesentliche“ Be- oder Verarbeitung interpretationsfähig ist. Nur 0,7 Prozent der europäischen Importe sind allerdings von solchen Antidumping-Maßnahmen betroffen. Dennoch würden alle Wirtschaftsbeteiligten zur Umsetzung der neuen Ursprungsregeln verpflichtet werden. Denn nach geltendem WTO-Recht müssen bei der Ursprungsbestimmung für den Export die gleichen Regeln wie beim Import angewandt werden, sofern die Drittstaaten auf Ursprungszeugnissen bestehen. Vor allem die exportstarken deutschen Unternehmen wären belastet, darunter viele in der Oberpfalz. Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim befürchtet, dass dadurch eine Reihe von Produkten insbesondere aus den Branchen Maschinenbau, Elektronik und Automobil das „Made in Germany“ verlieren könnten. „Speziell diese Branchen der ostbayerischen Industrie haben sich stark globalisiert und setzen heute auf internationale Zulieferer“, sagt Alfred Brunnbauer.
Ostbayerns Unternehmen kontern
Dr. Stefan Brand, geschäftsführender Gesellschafter der DFS Diamon GmbH, einem ostbayerischen Unternehmen der Dentaltechnik, schätzt den Mehraufwand an Bürokratie für das eigene Haus auf ungefähr ein Mannjahr. Rainer Köhler, Vertriebsvorstand der Huber SE, lehnt es rundweg ab, das Ursprungsrecht auf EU-Ebene zu ändern und fordert die Beibehaltung des bewährten bestehenden Rechts in seiner derzeitigen Form. Die Amberger Firma Herding, weltweit führend in Luftfiltration und Produktrückgewinnung, schreibt eine Exportquote von mehr als 60 Prozent und pflegt speziell im asiatischen Raum intensive Kundenbeziehungen für qualitativ hochwertige Produktemit dem Prädikat „Made in Germany“. Geschäftsführer Dr. Ing. Urs Herding wendet sich entschieden gegen „jegliche Verkomplizierung im Ursprungsrecht sowohl für uns als auch für alle anderen an dem Verfahren Beteiligten.“ Europa müsse sich dem internationalen Wettbewerb stellen und Strukturen verschlanken stattverkomplizieren.
„Es wäre verheerend für uns, wenn dieser absolut nicht zurechtfertigende Bürokratiewust auf uns und andere Unternehmen zukäme“, kommentiert Thomas Dehn, geschäftsführender Gesellschafter der Dehn + Söhne GmbH + Co.KG. Hendrik Schulz, Geschäftsführer der Europoles GmbH & Co.KG, befürchtet massive Belastungen durch die Beschaffung der notwendigen Nachweispapiere und fordert ebenso die Beibehaltung des bewährten Ursprungsrechts. Rainulf Diepold, Vertriebsvorstand der Krones AG in Neutraubling, bringt das Problem jenseits des immens hohen bürokratischen Aufwands auf den Punkt: „Produkte, die heute das Siegel ,Made in Germany‘ tragen, würdenmit der Änderung eventuell dieses Prädikat verlieren. Aufgrund der Schwankungen auf den Finanzmärkten ist eine Änderung der Regeln von Be- und Verarbeitung auf Wertkriterien ein Risikofaktor.
Handel erleichtern statt erschweren
Deutschlandweit stellen die IHKs jährlich über 1,3 Millionen Ursprungszeugnisse für den Export aus. Exporteure aus Drittländern müssten die neuen Regeln ebenfalls einhalten, um ihre Güter in die EU einführen zu können. Mit weitreichenden Folgen: Drittstaaten könnten umgekehrt von europäischen Exporteuren ein ähnliches Verfahren verlangen. Europäische Unternehmen müssten dann die Vorschriften sämtlicher Länderkennen, in die sie ihre Waren versenden wollen – ein immenser Aufwand. Zudem: Wenn die letzte wesentliche Be- und Verarbeitung in Deutschland irrelevant für den Ursprung und damit für das Qualitätssiegel „Made in Germany“ ist, könnten zusätzliche Fertigungsschritte von Deutschland ins nicht europäische Ausland verlegt werden, wo zum Beispiel Lohnkosten niedriger sind. Die IHK und die Unternehmen fordern: Die neuen Ursprungsregeln dürfen nicht in der geplanten Weise eingeführt werden und das geltende Ursprungsrecht, das sich über Jahrzehnte bewährt hat, muss erhalten bleiben. Die Europäische Kommission benötigt zwar für ihre Antidumping-Maßnahmen verbindlich anzuwendende und klare Ursprungsregeln. Diese sollten aber ausschließlich in Streitfällen zur Ermittlung des Ursprungsherangezogen werden. Sie allgemein für alle Handelsgeschäfte anzuwenden, würde deutlich über das Ziel hinausschießen und dem erklärten Ziel der EU-Kommission wider-sprechen, den Handel durch den Abbau bürokratischer Hürden zu erleichtern.
Julia Weigl
Wirtschaft konkret, Januar 2012