10.02.2012
Amberger Patenttag
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10.02.2012
IHK-Seminar „Die wichtigsten Gründungsformalitäten“ in Regensburg
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13.02.2012
Bestimmungen des amerikanischen Reexportrechts
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[weitere Veranstaltungen]
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Lkw-Winterreifen
[mehr]ÖPNV-Infotag: Vorrang für eigenwirtschaftliche Verkehre
[mehr]Fit for Work 2011 – Förderprogramm der Bayerischen Staatsregierung
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Artikel]
Vorträge beim IHK-Infotag ÖPNV am 17.11.2011
[mehr]Fairplay in der Krankenbeförderung
[mehr]Wirtschaftsfaktor Tourismus in Niederbayern und in der Oberpfalz
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[weitere Publikationen]
Durch die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (nachfolgend Dienstleistungsrichtlinie) wird das Ziel verfolgt, Fortschritte im Hinblick auf einen echten Binnenmarkt für Dienstleistungen zu erreichen. Hierzu sieht die Richtlinie insbesondere die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren sowie den Abbau von Hindernissen für die Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen und die Begründung von Niederlassungen durch Dienstleistungserbringer vor.
Nach Artikel 6 der Dienstleistungsrichtlinie sollen Dienstleistungserbringer aus dem EU-/EWR-Ausland, deren Tätigkeit unter den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fällt, künftig sämtliche zur Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Verfahren und Formalitäten sowie die Beantragung der für die Ausübung ihrer Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Genehmigungen über eine einheitliche Stelle („Einheitlicher Ansprechpartner“) abwickeln können.
Welche Staaten gehören zu den EU-/EWR-Mitgliedsstaaten?
a) die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, das Vereinigte Königreich, die Republik Zypern
sowie
b) andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), zurzeit:
Island, Liechtenstein, Norwegen.
Der bayerische Gesetzgeber hat die Regelungen, die die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners zulassen, nicht auf Inländer erstreckt. Inländer sind daher in Bayern vom Service des Einheitlichen Ansprechpartners ausgeschlossen.
Was sind die Hauptaufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners?
Achtung: Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners als Verfahrensmittler führt nicht zu einer Veränderung der Zuständigkeiten, d.h. die Verwaltungsentscheidungen werden von der jeweils zuständigen Fachbehörde getroffen. Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann daher durch den Einheitlichen Ansprechpartner nicht vorgenommen werden. Der Einheitliche Ansprechpartner kann in Zweifelsfällen bei den zuständigen Stellen jedoch Informationen für den Dienstleister über die gewöhnliche Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Rechtsvorschriften einholen.
In welchen Fällen kann die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim Sie als Einheitlicher Ansprechpartner unterstützen?
Örtliche Zuständigkeit:
Die IHK ist örtlich zuständig für Dienstleister aus dem EU-/EWR-Ausland, die in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Niederlassung begründen oder unter Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit grenzüberschreitend tätig werden möchten.
Der räumliche Zuständigkeitsbereich der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim erstreckt sich auf den Regierungsbezirk Oberpfalz und den Landkreis Kelheim im Regierungsbezirk Niederbayern. Die zugehörigen kreisfreien Städte, Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden in Regierungsbezirk Oberpfalz und im Landkreis Kelheim im Regierungsbezirk Niederbayern finden Sie über folgende Links:
http://www.baykomm.de/rbopf.htm
http://www.baykomm.de/lkr.php3?SCHL=09273
Sachliche Zuständigkeit:
Die IHK ist als Einheitlicher Ansprechpartner sachlich zuständig für alle Dienstleister aus dem EU-/EWR-Ausland, deren Tätigkeit in den sachlichen Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fällt und deren Tätigkeit nicht einer der folgenden Kammern zugeordnet ist: Handwerkskammer, Rechtsanwaltskammer, Steuerberaterkammer, Architektenkammer, Ingenieurkammer-Bau, Landestierärztekammer.
Zudem hat die IHK eine Auffangzuständigkeit für alle Dienstleister deren Tätigkeit keiner der oben genannten Kammern zugeordnet ist, z. B. Wirtschaftsprüfer, Patentanwälte.
Der Begriff der „Dienstleistung“ ist sehr weit definiert. Er umfasst jede selbständige wirtschaftliche Tätigkeit, die in der Regel gegen Entgelt erbracht wird. Folglich muss eine Tätigkeit eine selbständige Tätigkeit sein, damit sie eine „Dienstleistung” im Sinne des EG-Vertrags und der Dienstleistungsrichtlinie darstellt, d. h. sie muss durch einen Dienstleistungserbringer (bei dem es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln kann) außerhalb der Beschränkungen eines Arbeitsvertrags erbracht werden.
Nicht in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fallen insbesondere folgende Rechtsgebiete und Tätigkeiten (nicht abschließend):
Ausgenommene Dienstleistungsbereiche (Art. 2 der DLR)
In diesen Branchen entfällt weitgehend die Zuständigkeit der IHK als Einheitlicher Ansprechpartner.
Sie können sich persönlich, telefonisch, per Post, per Telefax oder auch per E-Mail an die als Einheitlicher Ansprechpartner regional zuständige IHK wenden.
So erreichen Sie uns:
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
- Einheitlicher Ansprechpartner -
c/o Dr. Martin Kammerer
Hausanschrift:
D.- Martin-Luther-Straße 12
93047 Regensburg
Postanschrift:
Postfach 110355
93016 Regensburg
Telefon 0941 5694 /-0 oder /-247
Fax 0941 5694 -5247
E-Mail: eap@regensburg.ihk.de
Achtung: Wenn Sie Anzeigen, (Antrags-)formulare, Unterlagen, etc. über uns zur Weiterleitung an die zuständige Behörde einreichen möchten, empfehlen wir Ihnen aus Gründen der Datensicherheit eine Übermittlung per Post oder Fax!
Wo finden Sie weitere Informationen sowie Rechtsgrundlagen?
Informationsportal des Freistaates Bayern:
http://www.eap.bayern.de/
Informationsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie:
http://www.dienstleistungsrichtlinie.de/