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Forderungsmanagement in der Krise

Je kritischer das wirtschaftliche Umfeld, umso wichtiger ist Ihr aktives Forderungsmanagement. Eine kostenlose IHK-Veranstaltung am 29. April 2009 gibt wertvolle Tipps für Ihre erfolgreiche Forderungsbeitreibung in Zeiten der Wirtschaftskrise.

Die Zahlungsmoral in der deutschen Wirtschaft verschlechtert sich zunehmend. Immer mehr Unternehmen, aber auch Privatpersonen sind zahlungsunfähig. Häufige Zahlungsausfälle und mangelnde Liquidität bedingen sich gegenseitig. Um sich dem Sog dieses Strudels so gut wie möglich zu widersetzen ist aktives Forderungsmanagement notwendig. Wer hierbei einfache Regeln konsequent verfolgt, kommt weiter als mit jedem Inkassoverfahren.

Geschäftspartner kennen
Wichtig ist, seinen Schuldner zu kennen, und zwar bevor man mit ihm Verträge schließt. Dabei sind externe Informationsquellen, wie zum Beispiel Wirtschaftsauskünfte, nützlich. Auch die Dauer der Geschäftstätigkeit, Bankdaten oder die Anzahl der Mitarbeiter lassen Rückschlüsse auf die Liquidität des Kunden zu. Solche Fragen lassen sich leicht in einen allgemeinen Informationsbogen integrieren, den man zu Beginn der Geschäftsbeziehung vom neuen Vertragspartner ausfüllen lässt.

Anreiz zur schnellen Zahlung schaffen
Es kann sinnvoll sein, dem Kunden einen Anreiz zu schaffen, die Rechnung zeitnah zu begleichen. Ein klassisches Mittel dafür ist der Rabatt (Skonto). Bei größeren Beträgen bietet sich auch Ratenzahlung an.

Korrekte und schnelle Rechnungsstellung
Die wichtigste Regel beim aktiven Forderungsmanagement ist jedoch, die eigenen Rechnungen zeitnah und korrekt zu stellen sowie einen konkreten Zahlungszeitpunkt für den Kunden zu definieren. Die Formulierung „Zahlung spätestens 3 Wochen nach Zugang“, ist für den Gläubiger nachteilig. Wenn die Rechnung mit normaler Post geschickt wird, weiß der Gläubiger in der Regel nicht, wann diese zugegangen ist und wann der Ablauf der gesetzten Frist eintritt. Bei der Formulierung „Zahlung bis zum 15. Mai 2009“, entstehen keine Missverständnisse und für alle Beteiligten ist klar, dass der Kunde ab dem 16. Mai 2009 in Verzug ist.

Konsequente Kontrolle
Wesentlicher Bestandteil eines aktiven Zahlungsmanagements ist ferner die Überwachung der Zahlungsein- und -ausgänge. Ein Zahlungsziel zu fixieren und im Anschluss nicht durchzusetzen, führt zu Unglaubwürdigkeit und Zeitverlust. Nur konsequentes Forderungsmanagement kann zum Erfolg führen!

Freundlich und bestimmt mahnen
Zahlt ein Kunde trotzdem nicht, stellt sich die Frage, wie nun vorzugehen ist, ohne den Kunden zu verlieren. Wichtig ist freundliches, aber bestimmtes Handeln. Wer bei Rechnungsstellung ein bestimmtes Zahlungsziel angegeben hat, muss seinen Kunden rechtlich gesehen nicht mehr mahnen. Die verbreitete Vorstellung, dass der Gläubiger erst drei Mal mahnen muss, bevor er gerichtlich gegen den Schuldner vorgehen kann, ist falsch!

In vielen Fällen ist eine Mahnung juristisch gesehen überflüssig, kann jedoch sinnvoll sein, wenn man den Kunden halten will. Eine freundlich formulierte Zahlungserinnerung mit dem Hinweis, dass man immer mal eine Rechnung übersehen kann oder sich möglicherweise die Zahlungserinnerung mit dem Zahlungseingang überschnitten haben könnte, führt mit wenig Zeitverlust oft schon zum Erfolg. Auch hier sollte man, rein vorsorglich, einen konkreten Zahlungszeitpunkt für den Fall der tatsächlichen Zahlungsverzögerung angeben, um die Ernsthaftigkeit der Zahlungserinnerung zu unterstreichen.

Schnell professionelle Hilfe nutzen
Zahlt der Kunde auch nach Zahlungserinnerung nicht, ist es selten sinnvoll, länger zu warten. Ab diesem Zeitpunkt führt schnelles Handeln mit externer Hilfe früher zum Erfolg.

Hier gibt es drei Wege:

  1. „Verkauf“ der Forderung, indem man diese an ein Inkasso- oder Factoringunternehmen abgibt.
  2. Beauftragung eines Anwalts, der außergerichtlich wie auch gerichtlich gegen den Kunden vorgehen kann.
  3. Bei Forderungen bis 5.000 Euro selbst vor Gericht ziehen (bei Forderungen ab 5.000,01 Euro herrscht Anwaltszwang).

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass der Schuldner per Gesetz bei Zahlungsverzug verpflichtet ist, auch die Kosten eines Anwaltes zu ersetzen. Die Kosten von Inkassounternehmen sind nicht zwingend vom Schuldner zu ersetzen, sondern meist vom Gläubiger zu tragen.

Tipp: Den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides kann jeder ohne besondere technische Voraussetzungen online stellen. So kann das gerichtliche Verfahren gegen den Schuldner durch den Gläubiger selbst eingeleitet werden.

Erfolgreiche Zwangsvollstreckung

Rechtlich eintreiben lässt sich eine Forderung nur dann, wenn ein Gericht die Zahlungsverpflichtung des Schuldners festgestellt hat. Der schnellste Weg ist das Mahnverfahren. Der Mahnantrag wird vom Gericht nur formell geprüft. Der Schuldner hat die Möglichkeit gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen, sollte er der Ansicht sein, dass die Forderung unberechtigt ist. Wird kein Widerspruch eingelegt, so wird ein Vollstreckungsbescheid beantragt. Mit Erlass des Vollstreckungsbescheides und der Zustellung an den Schuldner kann der Gläubiger die Forderung vollstrecken, auch wenn der Schuldner dagegen noch Einspruch einlegen kann. Sollte er das unterlassen, gilt der Vollstreckungsbescheid 30 Jahre. Die sollten selbstverständlich nicht abgewartet werden. Der schnellste Weg, um in der Zwangsvollstreckung an sein Geld zu kommen, ist eine Kontopfändung. Spätestens an diesem Punkt macht es sich nun bezahlt, sich zu Beginn der Geschäftsbeziehung hinreichend über seinen Geschäftspartner erkundigt zu haben. Informationen über Bankverbindungen oder Geschäftspartner, bei denen man Forderungen pfänden kann, eröffnen bessere Möglichkeiten als eine reine Sachpfändung.

Rechtsanwältin Annette K. Potthoff, Regensburg

Wirtschaft konkret, April 2009