11.03.2010
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Das Stichwort Compliance ist in aller Munde. Dr. Josef Scherer ist Professor an der Hochschule Deggendorf und Seniorpartner der Kanzlei Prof. Scherer, Dr. Rieger & Partner GbR. Im Interview mit Wirtschaft konkret erklärt er, wie Risiko-, Chancen- und Compliancemanagement helfen, Risiken zu beherrschen, Chancen zu nutzen, Haftungsgefahren zu vermeiden und so nachhaltigen Mehrwert zu schaffen. Ende Februar gibt Prof. Scherer sein Fachwissen in einem IHK-Seminar weiter.
Welchen Sinn macht eine rechtssichere Organisation?
Prof. Dr. Scherer: Eine rechtssichere Unternehmensorganisation ermöglicht es dem Unternehmer oder Mitarbeitern in verantwortlicher Position, nicht nur Aufgaben zu delegieren, sondern auch Verantwortung. Außerdem schützt sie Unternehmen, Unternehmer und Mitarbeiter vor der Gefahr der persönlichen Haftung im zivil- und strafrechtlichen Bereich. In den letzten Jahren hat hier eine enorme Verschärfung stattgefunden: Medien und Opferanwälte sind aggressiver, Staatsanwaltschaft und Gerichte anklage- und verurteilungsfreudiger geworden: Sofern heute irgendwo ein Schaden auftritt, der mit der Unternehmenssphäre in Zusammenhang gebracht wird, lässt sich relativ einfach der Vorwurf erheben, es liege so genanntes „Organisationsverschulden“ des Unternehmers vor, da bei ordnungsgemäßer Organisation ja nichts passiert wäre.
Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Compliance“?
Prof. Dr. Scherer: Unter dem Stichwort Compliance hat sich in den letzten drei Jahren ein enormer Wandel in der Wirtschaftswelt vollzogen. Compliance bedeutet pflichtgemäßes Verhalten, was die Einhaltung von Gesetzen, sonstigen Normen, aber auch von internen Richtlinien und dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik beinhaltet. Etliche deutsche aber auch andere große Unternehmen haben hier eine bedeutsame Bewegung eingeleitet: Basierend auf der Überzeugung, dass ein fairer globaler Wettbewerb nur funktionieren kann, wenn sich alle Unternehmen an die Spielregeln halten, sprich „compliant“ agieren, sorgen diese Unternehmen in den eigenen Reihen, aber mittels vertraglicher Vorgaben oder durch umfassende Informationskampagnen auch bei Lieferanten und Kunden dafür, dass es nicht nur als wirtschaftsethischer Akt anzusehen ist, Compliance zu betreiben. Compliance soll durchaus greifbare Vorteile bringen, wie Teilnahmemöglichkeiten an Ausschreibungen und Berücksichtigung bei Vergaben, Vermeidung von Strafund Bußgeldverfahren sowie die Aufnahme in das Listing zugelassener Lieferanten.
Welche Basis braucht ein Unternehmen, um Compliance umzusetzen?
Prof. Dr. Scherer: Im engeren Sinn gehört zur (rechts-)sicheren Organisation ein ordnungsgemäßes, funktionierendes Informationswesen, eine den rechtlichen Anforderungen entsprechende Delegation von Aufgaben sowie eine – auch die zahlreichen rechtlichen Anforderungen beachtende – ordnungsgemäße Gestaltung und Beachtung von Organigrammen, Stellen- und Arbeitsplatzbeschreibungen sowie Verfahrensanweisungen.
Welche Aufgaben hat die Geschäftsführung dabei?
Prof. Dr. Scherer: Die Geschäftsleitung sollte aus eigenem Interesse darüber nachdenken, ob es nicht ein Risiko-, Chancen- und Compliancemanagement in das vorhandene Managementsystem integrieren sollte. Dadurch lassen sich zahlreiche Vorteile erzielen: Durch den Unternehmenscheck in den diversen Abteilungen werden Risiken und Schwachstellen, aber auch Chancen erkannt. Anschließend werden Handlungsempfehlungen/ Lösungen erarbeitet, priorisiert und abgearbeitet. Dies schafft nachhaltigen Unternehmenswert und reduziert zugleich Haftungsrisiken. Welche Pflichten haben die Unternehmer in Deutschland heute? Prof. Dr. Scherer: Jeder Unternehmer muss heutzutage nicht nur aufgrund besonderer gesetzlicher Vorgaben, sondern weil es zu den „Pflichten eines ordentlichen Geschäftsmannes nach Handgesetzbuch“ gehört, Risikomanagement betreiben. Compliancemanagement gehört als unverzichtbare Komponente dazu. Bereits seit 2004 liegen erste Urteile vor, aufgrund derer die Geschäftsleitung wegen unterlassener Einrichtung eines Risikomanagments sanktioniert wurde.
Können Sie uns einige Beispiele geben, wo Unternehmer wegen Compliance- Verstößen verurteilt wurden?
Prof. Dr. Scherer: Hier gibt es mittlerweile zahllose Beispiele von verurteilenden Gerichten. So wurde ein nichtsahnender Geschäftsführer wegen Steuerhinterziehung verurteilt, weil sein Steuerberater die Umsatzsteuererklärung zu spät abgegeben hatte. Der nichtsahnende Geschäftsführer hätte ihn ordnungsgemäß überwachen sollen. Das Gericht sah das als Organisationsverschulden. Von einer Staatsanwaltschaft wurde gegen einen Geschäftsführer wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, weil er kein ordnungsgemäßes Beschwerdemanagment organisiert hatte, so dass eine Reklamation nicht auf Sicherheitsrelevanz überprüft wurde. Dadurch ereignete sich ein folgeschwerer Unfall. In diversen Fällen wurden Vorgesetzte oder Abteilungsleiter wegen Organisationsverschuldens angeklagt und zum Teil verurteilt, weil entsprechende schadensvermeidende Verfahrensanweisungen fehlten. Bei Compliance-Verstößen wurden in jüngster Zeit ehemalige Vorstände wegen „Verletzung der Aufsichtspflicht“ mit millionenschweren Bußgeldern geahndet.
Welche Vorteile hat ein Unternehmen, wenn es den Aufwand eines Risiko-, Chancen- und Compliancemanagements betreibt?
Prof. Dr. Scherer: Dem Unternehmer erleichtern diese Maßnahmen die Unternehmensführung und Umgehung von Haftungsfallen. Für Lieferanten ist die Gefahr von Forderungsausfällen geringer, Kunden schätzen das verringerte Lieferantenausfallrisiko. Gesellschafter sehen darin die Sicherung und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Für Aufsichtsgremien reduziert sich dadurch die eigene Verantwortung bei gesteigerter Transparenz der zu beaufsichtigenden Transaktionen. Gegenüber Versicherern und Kreditgebern lassen sich verbesserte Konditionen aufgrund der gelebten Risikobeherrschung erzielen. Im Grund hat jeder was davon. Gerade in den aktuellen Krisenzeiten mit erhöhten Forderungsausfällen, Kreditklemme und gefallenen Umsätzen ist es höchste Zeit, sich über Risikomanagement Gedanken zu machen.
Interview: Jens Henning
Wirtschaft konkret, Februar 2010