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EU: Einheitliche Ansprechpartner für ausländische Dienstleister

01.02.2010

IHK-Info

Was bringt der Einheitliche Ansprechpartner?
Unternehmer aus dem IHK-Bezirk, die im EU-Ausland ein Projekt planen, aber noch nicht wissen, welche Genehmigungen, Anmeldungen oder behördlichen Bescheinigungen sie dafür benötigen, sollen fortan im Zielland mit dem Einheitlichen Ansprechpartner einen ehrlichen Makler an die Hand bekommen. Alle nötigen Informationen zu Gründung, Führung, Übernahme und Auflösung eines Betriebes oder etwa der Ausbildung in der jeweiligen EU-Region sollen auf einer Internetseite zur Verfügung gestellt werden.

 

IHK-Service


Wichtige Links
http://www.eu-go.eu/ wird in Kürze alle Einheitlichen Ansprechpartner innerhalb der Europäischen Union auflisten. Gerade diese Seite wird für Unternehmer aus dem IHK-Bezirk, die im Ausland tätig werden wollen, interessant sein.

Wer grenzüberschreitende Dienstleistungen plant, findet auf www.portal21.de Nützliches zu Vorschriften und Verbraucherschutz bei Dienstleistungen innerhalb der EU.

Alles über die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland gibt es unter www.dienstleisten-leicht-gemacht.de.

Für Bayern gibt es seit Beginn des Jahres das Dienstleistungsportal www.eap.bayern.de. Hier finden Sie Informationen und die zugehörigen Rechtsgrundlagen.

Ausländische Unternehmer finden die deutschen Einheitlichen Ansprechpartner unter der englischsprachigen Adresse www.point-of-single-contact.de

Im grenzenlosen Europa sollen Dienstleister möglichst barrierefrei wirtschaften können. So sieht es die EU-Dienstleistungsrichtlinie vor. Ziel ist, sämtliche Verwaltungsgänge online bei einer einzigen Stelle zu erledigen, bei einem „Einheitlichen Ansprechpartner“, oder auch einem „Point of Single Contact“ wie es im EU-Jargon heißt.

Dienstleistern aus Mitgliedstaaten der EU sowie aus Island, Liechtenstein und Norwegen, die in Bayern vorübergehend tätig sein oder eine Niederlassung gründen wollen, hilft n Zukunft ein Einheitlicher Ansprechpartner bei den erforderlichen Anmeldeverfahren und Formalitäten. In Bayern stemmen diese Aufgabe fortan die für die jeweilige Dienstleistung zuständigen Kammern. „Die Richtlinie soll den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen fördern, bestehende Hindernisse abbauen und zur Verwirklichung eines einheitlichen, europäischen Binnenmarktes beitragen“, so Dr. Martin Kammerer, der Einheitliche Ansprechpartner für den Bezirk der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim.

Der Einheitliche Ansprechpartner soll potenzielle Investoren aus dem EU-Ausland über die hiesigen Vorschriften und erforderlichen Behördengänge informieren. Außerdem kann er sie bei der Abwicklung der erforderlichen Verfahren tatkräftig unterstützen und etwa notwendige Dokumente an die zuständigen Behörden weiterleiten. Kammerer betont jedoch ausdrücklich: „Die Verwaltungsentscheidungen werden nach wie vor von der jeweils zuständigen Fachbehörde getroffen.“ Ob man die Dienste des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nimmt, oder sich direkt an die zuständigen Behörden wendet, bleibt jedem selbst überlassen.

Umsetzung Ländersache
Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie erfolgte in Bayern auf den letzten Drücker. Sie trat schon 2006 in Kraft und sollte binnen drei Jahren umgesetzt werden. Andere Länder wie der Nachbar Österreich haben für jedes Bundesland einen einzigen Einheitlichen Ansprechpartner. In Deutschland ist die Umsetzung Ländersache und nicht einheitlich geregelt. Während es für Sachsen fortan einen einzigen Einheitlichen Ansprechpartner mit Sitz in Leipzig gibt, bringt die bayerische Regelung eine Vielzahl regionaler Ansprechpartner hervor. Bis sich das System schließlich EU-weit eingeschliffen hat, wird noch einige Zeit ins Land ziehen, sind sich die meisten Beteiligten einig. Dann jedoch könnte es tatsächlich seinen Zweck erfüllen, und die EU ein Stückchen unbürokratischer und effektiver machen.

Peter Burdack
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

Wirtschaft konkret, Februar 2010