Eingliedern statt kündigen - Gesundheitsmanagement im Unternehmen

01.03.2010

IHK-Info


Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das sagt der Gesetzgeber
„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).“ Auszug aus SGB IX § 84 Abs. 2

Studie „Gesundheitsmanagement 2010“
Nur jedes dritte Unternehmen kümmert sich systematisch um Gesundheit und Leistungsfähigkeit seiner Mitarbeiter. Das ist ein Ergebnis der Studie „Gesundheitsmanagement 2010“, herausgegeben von TÜV SÜD, Handelsblatt und EuPD Research. Sie basiert auf einer Umfrage bei den 1.000 umsatzstärksten Unternehmen in Deutschland. Ein weiteres Drittel der befragten Unternehmen ist gerade mit dem Aufbau eines betrieblichen Gesundheitssystems befasst. Allerdings wurde dieser bei vielen Unternehmen wegen der Finanzkrise vorübergehend auf Eis gelegt. Nach Ansicht der Herausgeber der Studie wäre es jedoch gerade in Krisenzeiten wichtig, sich um die Gesundheit der Mitarbeiter zu kümmern, damit Arbeitskraft und Motivation erhalten bleiben. Die Studie betrachtet das Gesundheitsmanagement aus der Managementperspektive, nimmt Strukturen, Strategien, Leistungen und Entwicklungsstand der betrieblichen Gesundheitsförderung unter die Lupe. Außerdem bietet sie Benchmarks. Handlungsbedarf besteht vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und steigender psychischer Belastung. Weitere Informationen unter www.eupd-research.com.

Eine chronische Krankheit, ein folgenschwerer Unfall, physische und psychische Überforderung: Lange Ausfälle bedrohen Arbeitnehmer existenziell. Doch auch der Arbeitgeber nimmt Schaden. Er verliert Know-how und Engagement langjähriger Mitarbeiter und hat enorme Kosten zu tragen. Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz BEM, hilft, diese Risiken zu minimieren und macht die Gesundheit zur zentralen Größe in der Personalpolitik Ihres Unternehmens.

Die Zahl arbeitsunfähiger Mitarbeiter erreichte in den 80er und 90er Jahren enorm hohe Werte und ist danach stark gesunken. Jetzt steigt die Zahl erkrankter Mitarbeiter wieder. Als Ursache nennen Experten erhöhte Belastungen in der Arbeitswelt. Seelische Krankheiten sind die Folge. Auch der demografische Wandel trägt zum Trend bei. Zwischen 2017 und 2024 erwartet die deutsche Wirtschaft eine einschneidende Veränderung der Altersstruktur. 33 Prozent der Erwerbstätigen werden dann älter als 50 Jahre sein. Die Unternehmen tun gut daran, mit ihrer Personalpolitik darauf zu reagieren. Das ist kein Nachteil. Viele haben das Potenzial älterer Mitarbeiter bereits erkannt. Sie punkten mit Know-how, Erfahrung, Qualitätsbewusstsein, Teamfähigkeit und Flexibilität.

Wer Betriebliches Gesundheitsmanagement ernst nimmt, spart Kosten für Lohnfortzahlung und zusätzliches Personal. Das Knowhow des betroffenen Mitarbeiters bleibt erhalten, ebenso seine Motivation. Das sind Pluspunkte, auch bei der Akquise neuer Mitarbeiter.

Große Unternehmen haben Betriebliches Gesundheitsmanagement bereits eingeführt. Doch auch immer mehr kleine und mittlere Unternehmen sehen darin Vorteile. Der Gesetzgeber hat reagiert und den Arbeitgeber nach SGB IX § 84 Abs. 2 verpflichtet, jedem Arbeitnehmer, der länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig ist, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.

Integration im Team
Den Rahmen für Betriebliches Eingliederungsmanagement stecken Strukturen und Abläufe im Unternehmen ab. Sinnvoll ist die Gründung eines Integrationsteams, dem Personalräte, Schwerbehindertenvertreter, Vertreter der Unternehmensleitung, Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit angehören können. Dieses Team plant und kontrolliert laufende Eingliederungsprozesse.

Alle Mitarbeiter müssen über die Gesetzeslage, die Inhalte einer Betriebsvereinbarung, den Datenschutz und den BEMBerater informiert werden. Dabei bildet eine Betriebsvereinbarung zwischen Geschäftsführung und Personal-/Betriebsrat, der Schwerbehindertenvertretung sowie dem BEMBerater die Grundlage für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement. Sie regelt Aufbau und Ablauf sowie Geltungsbereich und -dauer. Grundprinzipien sind die Freiwilligkeit, die jederzeit mögliche Beendigung und der Erhalt der Arbeitsbewältigungsfähigkeit.

Wesentlich ist der Datenschutz. § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB IX schreibt ausdrücklich vor, dass der betroffene Mitarbeiter auf Art und Umfang der erhobenen Daten hinzuweisen ist. Bei Daten, die sich auf die Gesundheit beziehen, handelt es sich nach § 3 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz um personenbezogene Informationen besonderer Art. Nach § 4a Abs. 3 im gleichen Gesetz muss sich bei Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung eben dieser Daten die Einwilligung des jeweiligen Mitarbeiters ausdrücklich darauf beziehen. Diese Daten dürfen nur im Rahmen des BEM verwendet werden und müssen danach gelöscht werden.

Jeder Fall ist individuell
Sie können den BEM-Prozess so begreifen wie andere Abläufe auch und ihm eine Prozessbeschreibung zugrunde legen:

  • Sobald die Arbeitsbewältigungsunfähigkeit eines Mitarbeiters festgestellt wurde, treten Sie mit dem Betroffenen in Kontakt, signalisieren ihm die Aufmerksamkeit des Betriebs und geben erste Informationen. Klären Sie das prinzipielle Interesse des Mitarbeiters ab.
  • Stimmt der Mitarbeiter zu, erfolgt in einem vertraulichen Gespräch neben der Aufnahme relevanter Daten die Unterzeichnung einer Vereinbarung, in der sich das Unternehmen, der Betroffene und gegebenenfalls ein externer BEM-Berater auf den Eingliederungsprozess verständigen.
  • Im weiteren Verlauf werden die relevanten Daten aktualisiert und weitere Gespräche geführt. Definieren Sie Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsbewältigungsfähigkeit und setzen Sie sie praktisch um.
  • In einer abschließenden Evaluation halten Sie fest, was gut lief und was Sie bei weiteren Prozessen verbessern wollen. Dabei muss klar sein: Jeder BEM-Fall ist individuell.

Externe helfen weiter
Betriebliches Eingliederungsmanagement ist vor allem dann erfolgreich, wenn alle Hierarchieebenen eines Unternehmens zusammenwirken. Bei kleineren Unternehmen ist Unterstützung von außen hilfreich. Hausund Fachärzte, Therapeuten oder Integrationsfachdienste sind mögliche externe Partner, doch ist nicht jeder für jedes Unternehmen geeignet. Sinnvoll kann es sein, jemanden auszuwählen, der das Unternehmen bereits kennt, zum Beispiel einen Spezialisten für Arbeitssicherheit. In jedem Fall ist es notwendig, intern einen Ansprechpartner für alle betroffenen Mitarbeiter zu benennen. Er ist Mitglied des Integrationsteams und bildet sich regelmäßig weiter, weil sich Wissen und Erfahrungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement rasch entwickeln. Davon abgesehen: Führungskräfte und Mitarbeiter müssen über alle Entwicklungen in diesem neuen Feld der Unternehmensstrategie informiert werden. Für die Unternehmenskommunikation ist BEM ein wichtiges Thema.

Dr. Christian Weigl
Institut für Gesundheit und Management IfG GmbH

Wirtschaft konkret, März 2010