23.05.2013
Internet- und Social-Media-Recht
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31.05.2013
IHK-Seminar „Der Geschäftsplan für Existenzgründer“
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03.06.2013
Seminar "Fahrermangel – Problem und Chance"
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[weitere Veranstaltungen]
Internetportal zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
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Artikel]
"Ausbildung aktuell" - Regelmäßige Informationen für Ausbilder
[mehr]Wiko-Artikelserie "Mobilität ist Zukunft"
[mehr]Mobilität ist Zukunft
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[weitere Publikationen]
Finanzielle Hilfen für Jugendliche und Betriebe aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des bayerischen Arbeitsmarktfonds
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt auch in diesem Jahr wieder die Ausbildungsbemühungen der Wirtschaft mit der Ausbildungsinitiative Fit for Work 2012. Mit den maßgeschneiderten Förderprogrammen werden Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds und aus dem Bayerischen Arbeitsmarktfonds eingesetzt, um gezielt die Ausbildungschancen von Jugendlichen zu verbessern, die einem besonderen Wettbewerb unterliegen.
Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze
Fördermöglichkeiten gibt es für bayerische Betriebe, die für Schulabgänger des Jahres 2012 mit höchstens qualifiziertem Hauptschulabschluss zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze anbieten sowie für Betriebe, die erstmals ihren Nachwuchs in einer dualen Ausbildung qualifizieren.
Förderung der Verbundausbildung
Auch die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze im Rahmen einer Verbundausbildung wird finanziell unterstützt.
Mobilitätshilfen an Auszubildende
Weiterhin wird Jugendlichen aus ungünstigen Regionen mit der Mobilitätshilfe finanziell unter die Arme gegriffen, wenn diese wegen eines weit entfernt liegenden Ausbildungsplatzes auswärtig untergebracht sind.
Förderung Ausbildung ohne Schulabschluss
Gefördert wird die betriebliche Ausbildung von Hauptschülern aus den Praxisklassen bayerischer Hauptschulen und von Jugendlichen ohne Schulabschluss, die in diesem Jahr die allgemein bildende Schule verlassen und deren Berufsausbildungsverhältnis spätestens am 31.12.2012 beginnt.
Nähere Angaben zu den einzelnen Förderungen sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Sozialministeriums unter „Weiterführende Links“.