26.06.2012
Inhouse-Export-Beratung „Chancen in den USA“
[mehr]28.06.2012
Seminar „Der Zollbeauftragte“
[mehr]02.07.2012
IHK-Zollplattform
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[weitere Veranstaltungen]
Fit for Work 2011 – Förderprogramm der Bayerischen Staatsregierung
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Artikel]
Wiko-Artikelserie "Mobilität ist Zukunft"
[mehr]Mobilität ist Zukunft
[mehr]Handel(n) für die Zukunft?
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[weitere Publikationen]
Der Warenverkehr innerhalb der EU vollzieht sich grundsätzlich ohne Zollformalitäten (freier Warenverkehr). Die Lieferungen innerhalb der EU bezeichnet man nicht als Ausfuhr/Einfuhr sondern als innergemeinschaftliche Lieferung/Erwerb.
Die Unternehmen können ohne Umsatzsteuer die Rechnung stellen, wenn bei einer Lieferung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung International der IHK Regensburg.
Nach den Vorschriften der Europäischen Union zur statistischen Erfassung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs - Intrahandelsstatistik - sind die Unternehmer verpflichtet, monatlich statistische Meldungen (INTRASTAT-Meldungen) beim Statistischen Bundesamt, Wiesbaden, einzureichen. Die Meldung kann auf den Vordruck N oder per Datenträger abgegeben werden.
Meldungen können auch im Rahmen des w3stat-Systems über das Internet abgegeben werden. Weitere Hinweise sind im Internet unter der unten genannten Adresse abrufbar. Das Statistische Bundesamt hat eine ausführliche Anleitung zum Ausfüllen der Vordrucke herausgegeben.
Die Meldepflicht gilt nicht für Auskunftspflichtige, deren im Intrahandel getätigte jährliche Versendungen in bzw. Erwerbe aus anderen EU-Mitgliedstaaten den Statistischen Wert von 300.000 Euro im Vorjahr nicht überschritten haben.