07.02.2012
IHK-Seminar „Werbung und Marketing – kostengünstig und zielführend“ in Cham
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08.02.2012
Zolltechnische Abwicklung von Exportgeschäften incl. ATL@S-Ausfuhr
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10.02.2012
Amberger Patenttag
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[weitere Veranstaltungen]
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Lkw-Winterreifen
[mehr]ÖPNV-Infotag: Vorrang für eigenwirtschaftliche Verkehre
[mehr]Fit for Work 2011 – Förderprogramm der Bayerischen Staatsregierung
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Artikel]
Wirtschaftsfaktor Tourismus in Niederbayern und in der Oberpfalz
[mehr]Vorträge beim IHK-Infotag ÖPNV am 17.11.2011
[mehr]Fairplay in der Krankenbeförderung
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[weitere Publikationen]
Seit Januar 2001 muss jeder, der erstmalig mit bestimmten Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen, die für die Lebensmittel verwendet werden, in unmittelbaren Kontakt kommt, sich einer Erstbelehrung unterziehen. Dies gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor Aufnahme der Tätigkeit. Es geht hierbei um alle Tätigkeiten beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln sowie um alle Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten.
Nach Aufnahme der Tätigkeit muss der Angestellte durch den Unternehmer einmal pro Jahr wiederholt belehrt werden. Diese Belehrungen sind zu dokumentieren. Weitergehende Informationen erteilt das örtlich zuständige Gesundheitsamt.