Zum Greifen nahe: Europaweiter Onlinehandel wird vereinheitlicht

11.10.2011

Der Europäische Rat hat am 10.10.2011 der Verbraucherrechterichtlinie, die im Juni 2011 bereits vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde, zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Vollharmonisierung des Onlinehandels in Europa.

Die Richtlinie vereinheitlicht die Informationspflichten und das Widerrufsrecht im Fernabsatz. Konkret wurden folgende Punkte einheitlich für alle europäischen Länder festgelegt:

Informationspflichten:

  • Regelungen zu Kosten der Zahlungsart: Händler dürfen keine Zuschläge für eine bestimmte Zahlungsart verlangen, die über die tatsächlich anfallenden Kosten für die Verwendung dieser Zahlungsart hinausgehen.
  • Pflichtinformationen über Lieferbeschränkungen: Spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs muss deutlich angegeben werden, ob Lieferbeschränkungen bestehen.
  • Verbot kostenpflichtiger Kundenhotlines: Kann der Händler telefonisch kontaktiert werden, dürfen für einen Anruf nicht mehr Kosten anfallen als der Grundtarif.
  • Schaltflächen-Lösung: Der Händler muss dafür sorgen, dass der Verbraucher die Bestellung, die eine Zahlungsverpflichtung auslöst, ausdrücklich bestätigt.
  • Liefertermin: Angabe des Liefertermins wird nun zur Pflicht.


Widerrufsrecht:

  • Europaweit 14-tägige Widerrufsfrist und Musterbelehrung: Die Frist beginnt bei der Lieferung von Waren einheitlich an dem Tag, an dem der Verbraucher die Ware erhält. Wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß belehrt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate.
  • Kosten der Rücksendung: Der Verbraucher trägt die Rücksendekosten, wenn er darüber vom Unternehmer belehrt wurde.
  • Hinsendekosten: Im Widerrufsfall hat der Händler die Hinsendekosten zu tragen. Dies gilt nicht für Zuschläge z. B. für eine vom Verbraucher gewünschte Expresslieferung.
  • Regelungen zur Erklärung des Widerrufs: Der Verbraucher muss den Widerruf „erklären“, die bloße Rücksendung der Ware reicht nicht mehr aus.
  • Neue Ausnahmen vom Widerrufsrecht: Kein Widerrufsrecht besteht zum Beispiel für hygienisch sensible Waren, die entsiegelt wurden.
  • Rücksendefrist und Zurückbehaltungsrecht: Der Händler muss innerhalb von 14 Tagen ab Widerruf den Kaufpreis zurückerstatten, hat aber ein Zurückbehaltungsrecht, bis er die Ware wieder zurückerhalten hat.

Die Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, diese Richtlinie in ein nationales Gesetz zu gießen. Damit ist in Deutschland im Herbst 2013 mit einer Neuregelung zu rechnen.

Service

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