16.05.2013
IHK-Infoabend „Wenn der Chef ausfällt“ – Notfallvorsorge im Unternehmen
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22.05.2013
Deutsch-Tschechisches Kooperationsforum Mechatronik und Automation
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23.05.2013
Internet- und Social-Media-Recht
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[weitere Veranstaltungen]
Neue Abzockmasche: UST-IDNR.org
[mehr]Seit 01. August 2012 gilt für Online-Händler die Button-Lösung
[mehr]Kein Ende der Abzocke – Gewerbeauskunftszentrale (GWE) weiter aktiv
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Artikel]
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
[mehr]Wiko-Artikelserie "Mobilität ist Zukunft"
[mehr]Mobilität ist Zukunft
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Der Europäische Rat hat am 10.10.2011 der Verbraucherrechterichtlinie, die im Juni 2011 bereits vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde, zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Vollharmonisierung des Onlinehandels in Europa.
Die Richtlinie vereinheitlicht die Informationspflichten und das Widerrufsrecht im Fernabsatz. Konkret wurden folgende Punkte einheitlich für alle europäischen Länder festgelegt:
Informationspflichten:
Widerrufsrecht:
Die Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, diese Richtlinie in ein nationales Gesetz zu gießen. Damit ist in Deutschland im Herbst 2013 mit einer Neuregelung zu rechnen.