Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bundeswehr, Technisches Hilfswerk oder ähnliche Institutionen bemühen sich, zu Übungszwecken Arbeiten im Auftrag Dritter durchzuführen. Die Übernahme solcher Arbeiten darf nur erfolgen, wenn gewerbliche Unternehmen, die diese Arbeiten auch durchführen könnten, in der Region fehlen.

Diese Regelung soll einen nicht kostendeckenden Wettbewerb seitens gemeinnütziger Einrichtungen verhindern. Bundeswehr, Technisches Hilfswerk oder andere Institutionen dürfen derartige Arbeiten nur ausführen, wenn die IHK eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat. Die IHK prüft, ob die Aufträge gewerbliche Unternehmen übernehmen könnten.

Ansprechpartner
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