10.02.2012
Amberger Patenttag
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10.02.2012
IHK-Seminar „Die wichtigsten Gründungsformalitäten“ in Regensburg
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13.02.2012
Bestimmungen des amerikanischen Reexportrechts
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[weitere Veranstaltungen]
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Lkw-Winterreifen
[mehr]ÖPNV-Infotag: Vorrang für eigenwirtschaftliche Verkehre
[mehr]Fit for Work 2011 – Förderprogramm der Bayerischen Staatsregierung
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Artikel]
Vorträge beim IHK-Infotag ÖPNV am 17.11.2011
[mehr]Fairplay in der Krankenbeförderung
[mehr]Wirtschaftsfaktor Tourismus in Niederbayern und in der Oberpfalz
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[weitere Publikationen]
Bundeswehr, Technisches Hilfswerk oder ähnliche Institutionen bemühen sich, zu Übungszwecken Arbeiten im Auftrag Dritter durchzuführen. Die Übernahme solcher Arbeiten darf nur erfolgen, wenn gewerbliche Unternehmen, die diese Arbeiten auch durchführen könnten, in der Region fehlen.
Diese Regelung soll einen nicht kostendeckenden Wettbewerb seitens gemeinnütziger Einrichtungen verhindern. Bundeswehr, Technisches Hilfswerk oder andere Institutionen dürfen derartige Arbeiten nur ausführen, wenn die IHK eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat. Die IHK prüft, ob die Aufträge gewerbliche Unternehmen übernehmen könnten.
Ansprechpartner
Werner Beck Telefon 0941/5694-230 - Industrie
Armgard Schneider Telefon 0941/5694-216 - Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe
Klaus Frank Telefon 0941/5694-232 - Verkehr, Telekommunikation