18.05.2012
IHK-Seminar „Internetmarketing / Internetrecht“ in Amberg
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22.05.2012
Treffpunkt Unternehmen: puzzle & play GmbH
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24.05.2012
Infoveranstaltung "Online-Marketing mal anders"
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[weitere Veranstaltungen]
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Lkw-Winterreifen
[mehr]ÖPNV-Infotag: Vorrang für eigenwirtschaftliche Verkehre
[mehr]Fit for Work 2011 – Förderprogramm der Bayerischen Staatsregierung
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Artikel]
Vorträge beim IHK-Infotag ÖPNV am 17.11.2011
[mehr]Fairplay in der Krankenbeförderung
[mehr]Wirtschaftsfaktor Tourismus in Niederbayern und in der Oberpfalz
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Wann kann, muss, darf das CE-Zeichen verwendet werden? Die Rechtsunsicherheit bei Industrie und Handel ist groß.
Die IHK hält ein Merkblatt vom Bayerischen Wirtschaftsministerium bereit, das Hintergrundinformationen über die rechtliche Bedeutung der CE-Kennzeichnung und erste Anleitungen für Produzenten, Importeure und Händler zur Handhabung der CE-Kennzeichnung gibt.
Wie die Erfahrung lehrt, ist es für jeden Unternehmer unabdingbar, sich in einem zweiten Schritt vertiefend und umfassend mit der Materie zu befassen. Die CE-Kennzeichnung steht im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Entschließung des EG-Rates vom 07.05.1985 über eine neue Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und Normung zum Abbau technischer Handelshemmnisse innerhalb der EG (und der einzelstaatlichen Vorschriften und technischen Normen mit einer gegenseitigen Anerkennung der Prüf- und Zertifizierungsergebnisse).