16.05.2013
IHK-Infoabend „Wenn der Chef ausfällt“ – Notfallvorsorge im Unternehmen
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22.05.2013
Deutsch-Tschechisches Kooperationsforum Mechatronik und Automation
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23.05.2013
Internet- und Social-Media-Recht
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[weitere Veranstaltungen]
DIHK: Dienstleistungskonzessionen - Klare Regelung erforderlich
[mehr]Margarethe-Runtinger-Preis 2013
[mehr]2. Regensburger Wirtschaftsgespräch: Bremsen Steuern Wachstum?
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Artikel]
Wiko-Artikelserie "Mobilität ist Zukunft"
[mehr]Mobilität ist Zukunft
[mehr]Handel(n) für die Zukunft?
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[weitere Publikationen]
Durch den demografischen Wandel wächst der Anteil pflegebedürftiger älterer Menschen schnell – immer mehr Beschäftigte stehen deshalb vor der Aufgabe, ihre Berufstätigkeit mit der Pflege Angehöriger zu vereinbaren. Das stellt auch Unternehmen vor Herausforderungen. Viele haben aber bislang noch keine Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ergriffen. So hat nach einer Befragung der berufundfamilie gGmbH rund jeder achte Arbeitgeber bislang keine Aktivitäten gestartet, weil es an Umsetzungshilfen und Tipps mangelt.
Eine neue Rubrik von „Erfolgsfaktor Familie“ greift das Thema auf und informiert rund um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Auf der Website erhalten Besucherinnen und Besucher neben Hintergrundinformationen zum Familienpflegezeitgesetz auch Tipps zur Umsetzung einer besseren Vereinbarkeit. So können Arbeitgeber die Beschäftigten beispielsweise mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und einer pflegesensiblen Unternehmenskultur unterstützen. Auch Beratungs- und Informationsangebote können eine große Hilfe sein.
Zudem sind in der neuen Webrubrik zahlreiche gute Beispiele von Unternehmen zusammengestellt, die Angebote für ihre Beschäftigten entwickelt haben.
Sie finden die Seite „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ unter www.erfolgsfaktor-familie.de/
Eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens möchte Familienpflegezeit beantragen, um einen Angehörigen zu pflegen. Die folgende Liste zeigt, welche Schritte unternommen werden müssen und was Sie als Arbeitgeber beachten müssen.
Klären Sie, ob Familienpflegezeit beantragt werden kann
Treffen Sie gemeinsam eine Familienpflegezeitvereinbarung
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, müssen Sie zusammen mit der Antragstellerin/ dem Antragsteller eine schriftliche Vereinbarung über die Modalitäten der Inanspruchnahme der Familienpflegezeit treffen. Einen Vordruck für diese Familienpflegezeitvereinbarung finden Sie im Servicebereich der Website www.familien-pflege-zeit.de.
Die Familienpflegezeitvereinbarung muss folgende Aspekte beinhalten:
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.familien-pflege-zeit.de