Zurückstellung vom Wehr- oder Zivildienst

Die Einberufung eines Mitarbeiters zum Grundwehrdienst, zum Zivildienst oder einer Reserveübung führt häufig zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf. In manchen Fällen sind Unternehmen sogar existentiell gefährdet.

Soweit der Unternehmer selbst oder ein Familienmitglied von der Einberufung betroffen war, konnte er bisher beim Kreiswehrersatzamt einen Zurückstellungsantrag stellen.  Weit komplizierter war das Verfahren, wenn Betriebe für Mitarbeiter eine Verschiebung des Einberufungstermins erreichen wollten. Das hat der Gesetzgeber jetzt geändert. Seit Anfang August 2008 können auch Unternehmen für ihre Mitarbeiter die Zurückstellung beantragen. Das geschieht direkt beim einberufenden Kreiswehrersatzamt.

Vorraussetzung: Der Wehrpflichtige muss mit seiner Zurückstellung einverstanden sein. Der Antrag erfolgt formgebunden. Die notwendigen Formulare erhalten Sie bei Ihrer IHK.

Ansprechpartner
Grundsatzfragen Werner Beck Telefon 0941/5694-230

Edith Wittmann, Telefon 0941/5694-243 - Industrie
Armgard Schneider  Telefon 0941/5694-216 - Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe
Klaus Frank  Telefon 0941/5694-232 - Verkehr, Telekommunikation  

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Zurückstellungsantrag