10.02.2012
Amberger Patenttag
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10.02.2012
IHK-Seminar „Die wichtigsten Gründungsformalitäten“ in Regensburg
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13.02.2012
Bestimmungen des amerikanischen Reexportrechts
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[weitere Veranstaltungen]
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Lkw-Winterreifen
[mehr]ÖPNV-Infotag: Vorrang für eigenwirtschaftliche Verkehre
[mehr]Fit for Work 2011 – Förderprogramm der Bayerischen Staatsregierung
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Artikel]
Vorträge beim IHK-Infotag ÖPNV am 17.11.2011
[mehr]Fairplay in der Krankenbeförderung
[mehr]Wirtschaftsfaktor Tourismus in Niederbayern und in der Oberpfalz
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[weitere Publikationen]
Die Einberufung eines Mitarbeiters zum Grundwehrdienst, zum Zivildienst oder einer Reserveübung führt häufig zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf. In manchen Fällen sind Unternehmen sogar existentiell gefährdet.
Soweit der Unternehmer selbst oder ein Familienmitglied von der Einberufung betroffen war, konnte er bisher beim Kreiswehrersatzamt einen Zurückstellungsantrag stellen. Weit komplizierter war das Verfahren, wenn Betriebe für Mitarbeiter eine Verschiebung des Einberufungstermins erreichen wollten. Das hat der Gesetzgeber jetzt geändert. Seit Anfang August 2008 können auch Unternehmen für ihre Mitarbeiter die Zurückstellung beantragen. Das geschieht direkt beim einberufenden Kreiswehrersatzamt.
Vorraussetzung: Der Wehrpflichtige muss mit seiner Zurückstellung einverstanden sein. Der Antrag erfolgt formgebunden. Die notwendigen Formulare erhalten Sie bei Ihrer IHK.
Ansprechpartner
Grundsatzfragen Werner Beck Telefon 0941/5694-230
Edith Wittmann, Telefon 0941/5694-243 - Industrie
Armgard Schneider Telefon 0941/5694-216 - Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe
Klaus Frank Telefon 0941/5694-232 - Verkehr, Telekommunikation