Gastwirteunterrichtung

Wer keine einschlägige Berufsausbildung vorweisen kann, muss vor der Eröffnung einer Gaststätte an der Gaststättenunterrichtung der IHK teilnehmen, in der er über lebensmittelrechtliche und hygienische Vorschriften informiert wird. Erst mit erhaltener Bescheinigung der IHK kann beim Ordnungsamt die Konzession für den Gaststätten-/Hotelbetrieb beantragt werden.