Achtung Onlinehändler: Neue Widerrufsbelehrung im Fernabsatz ab 4. August 2011

04.08.2011

Zum 4. August 2011 sind neue Regelungen beim Widerrufsrecht in Kraft getreten. Alle Onlinehändler müssen ihre Widerrufsbelehrung abändern. Für die Abänderung der Belehrung gilt eine dreimonatige Übergangsfrist. Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim empfiehlt jedoch, die Belehrung sofort abzuändern, um Wertersatzansprüche gegenüber Kunden geltend machen zu können. Außerdem ist das bisherige Muster der Widerrufsbelehrung falsch, da sich die Paragraphennummern geändert haben.

Nach der Neuregelung steht dem Unternehmer ein Wertersatz für gezogene Nutzungen nur noch dann zu, wenn der Verbraucher die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Außerdem muss der Unternehmer den Verbraucher auf diese Rechtsfolge hinweisen und ihn korrekt über das Widerrufsrecht belehren.

Wertersatz für die Verschlechterung der Sache kann der Unternehmer nur noch verlangen, wenn die Verschlechterung auf einen Umgang der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ ist das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware zu verstehen, wie es z. B. in einem Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim bietet zwei Merkblätter zu diesem Thema an:

  • IHK-Merkblatt: Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen
  • IHK-Merkblatt: Online-Recht

Die Merkblätter können Sie als IHK-Mitglied anfordern und erhalten sie dann per E-Mail, Telefax oder Post.

Ein Muster der Widerrufsbelehrung beim Verkauf von Waren bzw. Dienstleistungen finden Sie bei Trusted Shop zum kostenlosen Download.

Service

Ansprechpartner:
Susanne Kroiß, Tel. (0941) 5694-344
E-Mail: kroiss@regensburg.ihk.de