Gefahrgut RSS

Gefahrgutbeauftragte

Die "Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten und die Schulung der beauftragten Personen in Unternehmen und Betrieben" (Gefahrgutbeauftragtenverordnung) verpflichtet Unternehmer und Inhaber von Betrieben, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.

Gefahrgutfahrer

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter befördern, benötigen einen "Gefahrgutführerschein", die ADR-Bescheinigung

Gefahrguttransport

Als "gefährlich" werden solche Güter bezeichnet, von denen aufgrund ihrer Eigenschaften unter anderem Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren sowie Gefahren für die Umwelt und die öffentliche Sicherheit ausgehen. Für die Beförderung gefährlicher Güter gibt es besondere Vorschriften, die aufgrund internationaler Vereinbarungen und Weisungen fast auf dem gesamten europäischen Kontinent, wenn nicht sogar weltweit, gelten.