Wer als Unternehmer(in) im Straßentransportgewerbe Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis oder EU-Lizenz des Landratsamtes/der Stadtverwaltung . Voraussetzung dafür ist u. a. ein Nachweis der Fachkunde.
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Wer als Unternehmer(in) im Straßentransportgewerbe Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis oder EU-Lizenz des Landratsamtes/der Stadtverwaltung . Voraussetzung dafür ist u. a. ein Nachweis der Fachkunde.
Wer als Unternehmer(in) im Personenbeförderungsgewerbe Omnibusverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz bzw. für den Verkehrsbetrieb ) zuständigen Bezirksregierung (Oberpfalz bzw. Niederbayern). Voraussetzung dafür ist u. a. ein Nachweis der Fachkunde.
Wer als Unternehmer(in) im Personenbeförderungsgewerbe Verkehr mit Taxi oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Behörde (Landratsamt/Stadtverwaltung). Voraussetzung dafür ist u. a. ein Nachweis der Fachkunde.