Verkehr
Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung für unsere arbeitsteilige Wirtschaftsordnung. Dies gilt in gleichem Maße für den Transport von Gütern wie auch die Beförderung von Personen.
Unternehmen der Güter- und Personenbeförderungsbranche erbringen wichtige Dienstleistungen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes sowie für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.
Im Vergleich zu anderen Branchen ist der Marktzugang durch gesetzliche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen bestimmt, die mittlerweile zum weit überwiegenden Teil auf EU-Recht basieren.
Die IHK Regensburg hat dabei selbst einige Aufgaben inne und bietet darüber hinaus vielfältige Service Angebote rund um die Themen Gütertransport und Personenbeförderung. Infos zum Thema „Verkehrsinfrastruktur“ erhalten Sie in der Rubrik „Standortpolitik“.
Mit den beiden Datenbanken stellt die IHK Regensburg ein spezielles - kostenloses - Dienstleistungsangebot für Unternehmer des Güter- und Personenverkehrs und der Nachfrager nach Güter- und Personenbeförderungsleistungen zur Verfügung.
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Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die gewerblich/beruflich Kraftfahrzeuge im Güterkraftverkehr (Werkverkehr, gewerblicher Verkehr) oder Personenverkehr führen, haben seit 10. September 2008 im Personenverkehr und ab 10. September 2009 im Güterverkehr eine besondere Qualifizierung nachzuweisen.
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Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums fördert das Bundesamt für Güterverkehr Unter-nehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, die der Mautpflicht unterliegen.
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Die "Verkehrsnachrichten - Personenverkehr" der IHK Regensburg enthalten ausgewählte Fachartikel, Informationen für die betriebliche Praxis und regionale Themen aus dem IHK-Bezirk in komprimierter Form. Die Verkehrsnachrichten erscheinen vierteljährlich. Das Abo ist jederzeit kündbar. Fordern Sie ein Probeexemplar an!
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Die "Verkehrsnachrichten - Güterverkehr" der IHK Regensburg enthalten ausgewählte Fachartikel, Informationen für die betriebliche Praxis und regionale Themen aus dem IHK-Bezirk in komprimierter Form. Die Verkehrsnachrichten erscheinen vierteljährlich. Das Abo ist jederzeit kündbar. Fordern Sie ein Probeexemplar an!
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Unternehmen, die in Deutschland einen Betriebsstandort als behördlichen bekannter Versender zertifizieren lassen möchten, müssen beim Luftfahrt-Bundesamt ein Sicherheitsprogramm einreichen.
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Städte und Gemeinden mit einer Feinstaubbelastung von mehr als 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft im Tagesmittel müssen auf Anordnung der EU seit dem 1. Januar 2005 Maßnahmen ergreifen, um die Feinstaubbelastung zu senken.
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Das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) sowie alle Bundesländer bieten auf ihren Internetseiten Informationssysteme an, die über – vor allem längerfristige – Baustellen und die aktuelle Verkehrslage informieren.
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Die IHK bietet für das Verkehrsgewerbe eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Durch ihre Aktivitäten vertritt sie die Interessen des Gewerbes und unterbreitet den Unternehmen entsprechende Serviceangebote. Diese Angebote sind in der Broschüre zusammengefasst.
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Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Bereifung von Lkws im Winter.
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