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Raumordnung und Bauleitplanung RSS

Raumordnung und Bauleitplanung

Raumordnung

In Deutschland werden die Grundlagen für Raumentwicklung im Raumordnungsgesetz (ROG) geregelt. Diese werden von der nachfolgenden Planungsebene in Bayern mit dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) weiter konkretisiert. Diese Vorgaben werden anschließend in den Regionalplänen der Raumordnungsgebiete gebietsscharf konkretisiert bzw. festgelegt. Im IHK-Bezirk Oberpfalz / Kelheim liegen die Planungsregionen 11 (Region Regensburg) und 6 (Region Oberpfalz-Nord).

In Raumordnungsverfahren geht es um die grundsätzliche Frage, ob ein Vorhaben unter überörtlich raumbedeutsamen Gesichtspunkten realisiert werden kann, ob Bedenken und konkurrierende fachliche Gesichtspunkte gegen das Vorhaben sprechen, oder ob sie durch geeignete Maßnahmen ausgeräumt werden können. Das Raumordnungsverfahren schließt auch die Prüfung einer raumordnerischen Umweltverträglichkeit ein.

Die regionale Bauleitplanung hat sich den Zielen der übergeordneten Raumordnung anzupassen. 

 

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium für die städtebauliche Entwicklung von Kommunen. Dabei spielen die zwei Planungsstufen - der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan - eine wesentliche Rolle.

Im Flächennutzungsplan stellt die Kommune die beabsichtigte Art der baulichen Nutzung für das Gemeindegebiet in ihren Grundzügen dar. In dieser Planungsstufe werden Vorentscheidungen getroffen, wie beispielsweise eine gewerbliche Nutzung, gemischte Nutzung (Wohnen und Gewerbe) oder Wohnnutzung weiterentwickelt werden sollen.

Aus dem Flächennutzungsplan wird der Bebauungsplan entwickelt, der damit gewissermaßen das (verbindliche) Ergebnis der konkreten Planung eines in der Regel nur kleineren Teilgebiets darstellt.

Ansprechpartner bei Fragen zu Inhalten von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sind stets die jeweiligen Kommunen.

Die IHK ist nach dem Baugesetzbuch bei der Bauleitplanung als Träger öffentlicher Belange beteiligt, sie erhält Einsichten in die kompletten Planungsunterlagen und kann Stellungnahme abgeben. In den Anhörungsverfahren vertritt die IHK sowohl die Gesamtinteressen der regionalen Wirtschaft als auch die Bedürfnisse einzelner Betriebe, soweit diese dem Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft nicht entgegenstehen. Somit kann die Kammer Fehlplanungen und der Entstehung von Standortnachteilen für gewerbliche Unternehmen von vornherein entgegenwirken. 

Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, bei der Planung direkt oder indirekt betroffene Grundstückseigentümer oder Betriebe zu informieren. Daher empfehlen wir unseren Mitgliedsunternehmen, die Veröffentlichungen bezüglich der Bauleitplanung im Amtsblatt der jeweiligen Gemeinde regelmäßig zu verfolgen, um zu prüfen, ob das eigene Unternehmen von neuen oder geänderten Bauleitplänen berührt wird.

Eine Übersicht über aktuell laufende Bauleitplanverfahren in der Region bietet auch das Standort-Informations-System Bayern (SISBY). Hier pflegt die IHK laufende Planverfahren in den Städten und Gemeinden der Region ein, zu denen die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim als Träger Öffentlicher Belange (TöB) zur Stellungnahme aufgefordert ist, ein. Solange die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht, sind auf dieser Plattform aktuelle Planungen eingestellt. Bei öffentlicher Auslegung der Unterlagen sind auch dazu nähere Informationen enthalten.

Wenn Sie durch die Aufstellung von Bauleitplänen in Ihrer Gemeinde Ihre gewerblichen Interessen in irgendeiner Weise berührt sehen, setzten Sie sich mit uns in Verbindung.

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