Ob eine gewerblich ausgeübte Tätigkeit zum Handwerk gehört und deswegen vielleicht sogar die Ausbildung zum Handwerksmeister erforderlich ist, um sie ausüben zu dürfen, ist oft eine sehr schwierige Einzelfallentscheidung.
Die IHKs haben für einige Tätigkeiten Merkblätter zu der Frage erstellt, ob sie zum Handwerk gehören oder nicht.



