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Vollversammlung 

Vollversammlung

Alle fünf Jahre wird von den kammerzugehörigen Unternehmen in geheimer und unmittelbarer Wahl die Vollversammlung als das oberste Kammerorgan gewählt. Die Mitglieder der Vollversammlung sind Vertreter der gesamten gewerblichen Wirtschaft des Kammerbezirks und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie repräsentieren die Branchen Industrie, Handel, Verkehr, Banken, Versicherungen, Tourismus und Dienstleistungen. Die Vollversammlung entscheidet über Fragen, die für die gewerbliche Wirtschaft des Kammerbezirks oder die Arbeit der Kammer von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Die Vollversammlung beschließt u.a. über

  • den jährlichen Haushalt der Kammer und damit über deren Finanzierung;
  • die Höhe der Kammerbeiträge und der Gebühren;
  • die Errichtung von Ausschüssen, Einigungsstellen und Prüfungsämtern;
  • die Errichtung von Ehrengerichten und Schiedsgerichten;
  • den Erlass von Vorschriften für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.

Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte den Kammerpräsidenten und die Vizepräsidenten und bestellt den Hauptgeschäftsführer.

Mitglieder Vollversammlung

Die Mitglieder der IHK-Vollversammlung mit Firma und Wahlgruppe