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Hauptausschuss 

IHK Hauptausschuss

Der Hauptausschuss besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums sowie den Vorsitzenden der regionalen Industrie- und Handelsgremien. Der Hauptausschuss ist zuständig für Angelegenheiten, die ihm von der Vollversammlung, vom Präsidium oder vom Präsidenten zugewiesen werden.

Seine Aufgaben sind insbesondere die:

  • Behandlung von Angelegenheiten, die nicht den gesamten Kammerbezirk, aber mehr als einen Gremialbezirk betreffen;
  • Beratung über eilbedürftige Entscheidungen, die von der Vollversammlung aus Zeitgründen nicht behandelt werden können;
  • Vorberatung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung;
  • Vorbereitung von Vollversammlungsbeschlüssen und Resolutionen. 

Mitglieder Hauptausschuss

Die Mitglieder des Hauptausschusses mit Firma und Wahlgruppe.