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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse nach Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFQ)

Alle Personen mit einem im Ausland erworbenen staatlich anerkannten Berufsabschluss haben seit 2012 einen Anspruch darauf, dass ihr Abschluss bewertet und mit einem entsprechenden deutschen Abschluss verglichen wird.

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse nach Bundesvertriebenengesetz

Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland als Vertriebene, Heimatvertriebene, Sowjetzonenflüchtlinge anerkannt worden oder nach dem 31.12.1992 als Spätaussiedler zugezogen sind, können ihre ausländischen Abschlüsse überprüfen lassen, ob sie gleichwertig mit Prüfungsabschlüssen in Deutschland sind.

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz

Am 1. April 2012 startete das Anerkennungsgesetz für ausländische Berufe. Was das für Sie als Unternehmerin und Unternehmer bedeutet, erklären die Experten der IHK.

Anerkennung und Bewertung von ausländischen Studienabschlüssen

Bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn sowie in einer bundesweiten Datenbank erhalten Sie Informationen übe die Einstufung und Bewertung eines im Ausland abgeschlossenen Studiums.

Internetportal zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Ein Internetportal des Bundesinstituts für Berufsbildung informiert über die rechtlichen Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung.

Schulische Anerkennung

Für die Bewertung von ausländischen schulischen Abschlusszeugnissen für berufliche Zwecke in Bayern die Zeugnisanerkennungsstelle in München zuständig. Für die Anerkennung von Schulabschlüssen zum Zweck der Hochschulzulassung die Hochschulen.